Der Kirchenvorstand
Der neue Kirchenvorstand
Zum Vorsitzenden wurde gewählt: Pastor Arnd Pagel. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde gewählt: Erna Gottwein. In beiden Fällen handelt es sich um eine Neuwahl.
Weitere Mitglieder: v.l.n.r.
Patronin Luise Freifrau von dem Bussche-Hünnefeld, Christine Bornemann Aberle, Günter Hebrok,
Helmut Schnitker, Anja Clausmeyer, Jens Fahrmeyer, Elisabeth Buck, Erna Gottwein, Ulrich Höfelmeyer, Sandra Lange.
Foto Westendorf
Vertreter und Vertreterinnen im Kirchenkreistag Bramsche.
Für die Region Wittlage-Ost (Kirchengemeinden Bad Essen, Barkhausen-
Rabber und Lintorf) wurden von den Kirchenvorständen dieser Gemeinden Mitglieder in den Kirchenkreistag Bramsche gewählt
Ordiniertes Mitglied:
Pastor Arnd Pagel, Bad Essen
Nicht ordinierte Mitglieder der St. Nikolai Kirchengemeinde:
Frau Erna Gottwein und Herr Udo Fahrenkamp
Im Bild: alter und neuer Kirchenvorstand.
Foto Westendorf
Wussten Sie schon?
Ein Leitungsamt von Ältesten hat das frühe Christentum aus dem Judentum übernommen. Davon zeugt z.B. die Apostelgeschichte (11,30; 15.2.4; 21,18). In manchen Landeskirchen – und z.B. auch in Ungarn - wird noch der Ausdruck „Älteste“ in seiner griechischen Form „Presbyterium“ für das Leitungsgremium der Gemeinde benutzt.
Aufsicht und Organisation sowie die Beurteilung der Lehre und die Kirchenzucht waren Aufgaben der Ältesten. In 1. Petrus 5,1-5 werden die Ältesten ermahnt, nicht zu herrschen, sondern zu dienen und Vorbilder in jeglicher Hinsicht für die Gemeinde zu sein.
Dieses Amt hat sich in der Kirchengeschichte bald verloren. Die Geistlichen hatten allein das Sagen.
In der Reformationszeit wurde durch Luther und andere betont, dass jeder Christ durch Christus mit Gott verbunden ist und diese Verbindung keiner weiteren Mittlerschaft bedarf, dass daher auch die Gläubigen Lehre beurteilen können. Konsequenzen in der Art, dass auch Verantwortung übernommen werden konnte, gab es so schnell nicht.
Es gab allerdings schon im 16. Jahrhundert wieder „Älteste“, allerdings hatten sie unter obrigkeitlicher Kirchenverfassung nicht viel zu entscheiden. Oberhaupt der Kirche war jeweils der politische Machthaber.
Im 19. Jahrhundert gab es dann vermehrt Presbyterien und Synoden, allerdings wurden sie immer noch von der staatlichen Obrigkeit ausgewählt, oder Familienoberhäupter wählten sie. Die Aufgabe in dieser Zeit war vor allem die Vermögensverwaltung.
Erst nach der Trennung von Kirche und Staat 1918, vor allem aber durch die Auseinandersetzungen in der Zeit des sog. Dritten Reiches begannen viele Kirchenvorstände, das Gemeindeleben auch inhaltlich zu gestalten.
Dabei hatte das Regime hier sozusagen den Startschuss gegeben mit angeordneten Kirchenwahlen im August 1933, durch die die Nationalsozialisten versuchten, über die „Deutschen Christen“ Einfluss in den Gemeinden zu bekommen. Dies forderte die entsprechende Gegenbewegung heraus.
Bis 1970 mussten sich dann die Gemeindeglieder, die den Kirchenvorstand wählen wollten, vorher in eine Liste eintragen. Erst seit 42 Jahren gibt es die allgemeinen Wahlen, so wie wir sie kennen.
In den letzten Jahrzehnten sind die Kirchenvorstände mehr und mehr gestärkt worden. Sie leiten zusammen mit dem Pfarramt alle Geschäfte der Gemeinde, vor allem aber haben sie auch inhaltlich mitzureden. Ehrenamtliche Gemeindeglieder können schon lange auch Vorsitzende werden.
Bei einem guten Miteinander können sich im Kirchenvorstand alle von Gott gegebenen Gaben sinnvoll miteinander verbinden.